White Paper “Lieferkettengesetz”
Ab dem 01. Januar 2023 greift für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern das Sorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards bei direkten Lieferanten zu überprüfen und einzufordern.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz werden Unternehmen angehalten, im Rahmen weltweiter Wertschöpfungs- und Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen, insbesondere in sogenannten Niedriglohnländern zu achten und die negativen Auswirkungen umweltschädigender Produktion einzudämmen
Das Gesetz soll sowohl für Unternehmen mit Hauptsitz oder Hauptverwaltung in Deutschland als auch für Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland sowie für Unternehmen, die Produkte nach Deutschland einführen, gelten. Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen davon aus, dass die relevanten Entscheidungen für das Risikomanagement der Lieferkette in Deutschland getroffen werden.
Ab Januar 2023 sind zunächst größere Firmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern von dem Lieferkettengesetz betroffen. Ab 2024 soll das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland gelten. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil einer Lieferkette von den Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, müssen sich auch kleinere Unternehmen mit den Vorschriften vertraut machen.
Gemäß § 3 Sorgfaltspflichtengesetz-E sind Unternehmen dazu verpflichtet, in ihrer Lieferkette festgelegte, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Unternehmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte gerecht werden.
Hiervon umfasst werden verschiedene, aufeinander aufbauende und miteinander verknüpfte Maßnahmen:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
- Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
- Ergreifung von Abhilfemaßnahmen
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Präventionsmaßnahmen (Geschäftsbereich Zulieferern)
Durch die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten sollen die Menschenrechte in den globalen Wertschöpfungsketten sowie der Umweltschutz erfasst werden, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu dokumentieren und einen jährlichen Bericht darüber auf ihrer Website zu veröffentlichen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird als Kontrollbehörde mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet, um die Berichte zu kontrollieren. Verstöße gegen die Pflichten, können mit einem entsprechenden Buß- und Zwangsgeld geahndet werden. Der Bußgeldrahmen richtet sich nach dem weltweiten Konzernumsatz. Je nach Art des Verstoßes kann ein Unternehmen, ab einer Bußgeldhöhe von mindestens 175.000 Euro bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
- Was bedeutet das Lieferkettengesetz konkret
- Aktueller Stand und Informationen Auswirkungen für Ihr Risikomanagement und zukünftige Lieferanten-Beziehungen
- Wie Sie sich vorbereiten können und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreifen
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