EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und deren Umsetzung

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Der Europäische Gesetzgeber hat am 23. Oktober 2019 die neue EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verabschiedet. Dadurch wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, wie z. B. Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten, die anonym oder personalisiert Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien melden, zu schützen sind. Bis zum 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hauptbestandteil der neuen Whistleblower-Richtlinie ist die Pflicht zur Implementierung eines Whistleblower-Systems. Darüber sollen Stakeholder von Unternehmen anonyme oder personalisierte Meldungen zu Verstößen abgeben können. Die Meldungen werden dann unternehmensintern bearbeitet und es werden gegebenenfalls weitere Folgemaßnahmen, wie etwa Untersuchungen oder Strafanträge, eingeleitet. Den Unternehmen steht es frei, Meldungen unter anderem telefonisch oder digital entgegenzunehmen. Hierbei müssen die Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO”) verarbeitet werden: Datenschutz und Datensicherheit müssen gewahrt werden.

Sehr viele Unternehmen in Deutschland und Europa sind von der neuen Whistleblower-Richtlinie betroffen und müssen entsprechende Maßnahmen treffen. Juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors, einschließlich Stellen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen juristischen Person stehen, müssen grundsätzlich Meldekanäle bereitstellen.

Doch auch bereits vor der Pflicht zur Implementierung eines Whistleblower-Systems empfiehlt es sich für Unternehmen, erste Maßnahmen zur Prävention schon heute zu treffen. Whistleblower-Systeme können dazu beitragen, materielle Schäden und Imagebeeinträchtigungen zu reduzieren oder drohende Verstöße abzuwenden. Whistleblower-Systeme sind essentieller Teil eines funktionierenden Compliance Management Systems eines Unternehmens.

Unsere Software bildet die Forderungen der Whistleblower-Richtlinie rechtskonform ab und unterstützt Sie darüber hinaus zuverlässig bei der Bearbeitung eingehender Fälle.

Bei weiteren Fragen zur Implementierung eines Whistleblower-Systems oder zur EU-Whistleblower-Richtlinie, nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt (https://www.hintbox.de/#kontakt) mit uns auf. Folgen Sie uns auch auf LinkedIn (https://www.linkedin.com/company/hintbox-eu/), um keine Neuigkeiten zu verpassen.

Wir, die lawcode UG (haftungsbeschränkt), ein Start-Up mit Sitz in der Mainmetropole Frankfurt a. M., bestehen aus einem interdisziplinären Team aus verschiedenen Fachrichtungen der Wirtschaftsinformatik, Informatik, Programmierung und Rechtswissenschaften.

Dies ermöglicht es uns, die komplexen IT-technischen, wirtschaftlichen und juristischen Anforderungen zu verstehen und in einfache, effiziente und handhabbare Digitalisierungs-Prozesse für unsere HINTBOX, eine Whistleblower-System, umzusetzen.